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Jugendgerichtshilfe


Die Jugendgerichtshelfer/innen beim Kreisjugendamt begleiten und beraten jugendliche und heranwachsende Straftäter und deren Eltern im gesamten Verfahren bis hin zur Hauptverhandlung und sind auch noch nach Abschluss des Verfahrens für eventuell auftretende Probleme und Fragen Ansprechpartner (z.B. berufsfördernde Vermittlung und Kontakte zu Beratungsstellen).


Für das Gericht erforschen sie die Persönlichkeit des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und ermitteln die Lebens- und Familienverhältnisse, den Werdegang und alle Umstände, die zur Beurteilung der seelischen, geistigen und charakterlichen Eigenarten dienen können.


Ferner äußern sie sich zu den erzieherischen Maßnahmen die zu ergreifen sind, wachen darüber, dass der/die Verurteilte Auflagen und Weisungen des Gerichts nachkommt, bleiben während des Strafvollzugs mit ihnen in Verbindung und nehmen sich ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft an.

 

 

Die im Kreisjugendamt Rosenheim tätigen Jugendgerichtshelfer/innen sind für folgende Gemeinden zuständig:

 

Jugendgerichtshelfer/in: 

Ansprechpartner/in

Telefon

 
Frau Appel 08031/392-2572

E-Mail

Herr Bichler 08031/392-2573

E-Mail

Frau Drexl 08031/392-2591

E-Mail

Frau Hajdukiewicz 08031/392-2581

E-Mail

Frau Hagn 08031/392-2577

E-Mail

 

Vermittlung von Arbeitsauflagen:

Ansprechpartner/in

Telefon

 
Frau Norbisrath 08031/392-2561

E-Mail

 

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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 08.05.2012