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Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshelfer/innen beim Kreisjugendamt begleiten und beraten
jugendliche und heranwachsende Straftäter und deren Eltern im gesamten
Verfahren bis hin zur Hauptverhandlung und sind auch noch nach Abschluss
des Verfahrens für eventuell auftretende Probleme und Fragen
Ansprechpartner (z.B. berufsfördernde Vermittlung und Kontakte zu
Beratungsstellen).
Für das Gericht erforschen sie die Persönlichkeit des Jugendlichen
bzw. Heranwachsenden und ermitteln die Lebens- und
Familienverhältnisse, den Werdegang und alle Umstände, die zur
Beurteilung der seelischen, geistigen und charakterlichen Eigenarten
dienen können.
Ferner äußern sie sich zu den erzieherischen Maßnahmen die zu ergreifen
sind, wachen darüber, dass der/die Verurteilte Auflagen und Weisungen
des Gerichts nachkommt, bleiben während des Strafvollzugs mit ihnen in
Verbindung und nehmen sich ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft
an.
Die im
Kreisjugendamt Rosenheim tätigen Jugendgerichtshelfer/innen sind für folgende
Gemeinden zuständig:
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Jugendgerichtshelfer/in: |
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Ansprechpartner/in |

Telefon |
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Frau Appel |
08031/392-2572 |

E-Mail |
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Herr Bichler |
08031/392-2573 |

E-Mail |
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Frau Drexl |
08031/392-2591 |

E-Mail |
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Frau Hajdukiewicz |
08031/392-2581 |

E-Mail |
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Frau Hagn |
08031/392-2577 |

E-Mail |
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Vermittlung von Arbeitsauflagen: |
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Ansprechpartner/in |

Telefon |
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Frau Norbisrath |
08031/392-2561 |

E-Mail |
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