Kinder & Jugendliche

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Das Kreisjugendamt Rosenheim versteht sich in erster Linie als Beratungs- und Dienstleistungsstelle für junge Menschen und deren Familien. Wir wollen jungen Menschen in diesem Prozess in den unterschiedlichsten Lebenslagen individuell unterstützen. Der Rahmen unseres Handelns ist durch die gesetzlichen Regelungen bestimmt.

Das Kreisjugendamt ist zentral erreichbar unter der Telefonnummer 08031 392-2301 oder per E-Mail unter kreisjugendamt@lra-rosenheim.de

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  • JugendarbeitJugendarbeit © Zarya Maxim #197836016 | stock.adobe.com
  • UnterhaltUnterhalt ©magele-picture #189610746 | stock.adobe.com
  • Hilfe und SchutzKonflikt
  • Jugendhilfe und SchuleRealschule Brannenburg Sporthalle

Allgemeine Informationen

Jugendarbeit ist ein wichtiger Bildungsbereich in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen. Ein wichtiges Ziel der Kinder- und Jugendarbeit ist es, zur positiven Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beizutragen. Sie knüpft an den Interessen und Kompetenzen der jungen Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Junge Menschen sollen zur Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden. Damit schaffen wir Lernfelder für junge Menschen auf ihrem Weg zu einer erwachsenen Persönlichkeit.

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Beratung

  • Kommunale Jugendarbeit

    Die Kommunale Jugendarbeit ist zuständig für Leistungen, die die Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern.
    Sie bietet eigenständige Bildungs- und Freizeitangebote für junge Menschen an. Sie berät Kommunen und Gemeinden zu Fragen der Jugendarbeit und leistet fachliche Begleitung und Vernetzung von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit.

    Für Sie zuständig:

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    Lenka Kargol
    Tel. +49 8031 392-2392
    Fax +49 8031 392-92392
    Zimmer-Nr. 01.324
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    Moritz Beck
    Tel. +49 8031 392-2394
    Fax +49 8031 392-92394
    Zimmer-Nr. 01.324
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    Stephanie Meier
    Tel. +49 8031 392-2389
    Fax +49 8031 392-92389
    Zimmer-Nr. 01.323

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
    Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.

    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

  • Beratung und Unterstützung für Gemeinden

    Die Kommunale Jugendarbeit berät und unterstützt Gemeinden beim Aufbau, bzw. bei der Weiterentwicklung der örtlichen Jugendarbeit. Kinder- und Jugendarbeit geschieht direkt im Lebensumfeld junger Menschen. Darum stehen die Gemeinden in einer besonderen Verantwortung. Besondere Ansprechpartner hierbei sind die Jugendbeauftragten der Gemeinden. Für sie werden regelmäßige Vernetzungsangebote organisiert. Die Kommunale Jugendarbeit steht ihnen stets für eine fachliche Beratung zur Verfügung.

    Ergänzend bezuschusst der Landkreis Rosenheim die Personalkosten hauptamtlicher Fachkräfte in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Gemeindejugendpflege, sowie die Neugründung von Räumen für Jugendtreffs und Jugendzentren.

    Für Sie zuständig:

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    Lenka Kargol
    Tel. +49 8031 392-2392
    Fax +49 8031 392-92392
    Zimmer-Nr. 01.324
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    Moritz Beck
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    Stephanie Meier
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  • Praktikanten/innen und Betreuer/innen

    Im Rahmen der Erzieherausbildung bietet die Kommunale Jugendarbeit jedes Jahr ein- bis zweiwöchige Praktika in der Begleitung des Spielmobils an.
    Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich als Betreuer/in für weitere Aktionen der Kommunalen Jugendarbeit zu bewerben. Der Einsatz erfolgt in jugendlichen Teams, die spielerisch Zeit mit Kindern verbringen. Das Mindestalter für Betreuer/innen ist 16 Jahre. Die Tätigkeit wird mit einer Aufwandsentschädigung belohnt. Unterkunft und  Verpflegung sind grundsätzlich inklusive. Für Berufstätige besteht die Möglichkeit, eine Freistellung vom Arbeitgeber zu erhalten, die nicht auf den Jahresurlaub angerechnet wird.

    Für Sie zuständig:

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    Lenka Kargol
    Tel. +49 8031 392-2392
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  • Erweitertes Führungszeugnis

    Ehrenamtlich tätige Personen, die Minderjährige unmittelbar betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, sollen ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vorlegen. Ziel ist es, einschlägig vorbestrafte Personen von solchen Tätigkeiten auszuschließen. Die Kommunale Jugendarbeit bietet hierzu bei Bedarf Vereine und Verbänden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Beratung an.

    Für Sie zuständig:

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    Moritz Beck
    Tel. +49 8031 392-2394
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Einrichtungen/Träger

  • Beratung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit

    Die Kommunale Jugendarbeit steht den Fachkräften und Ehrenamtlichen der Offenen Jugendarbeit, sowie den verschiedenen freien Trägern bei fachlichen Fragen und Problemstellungen zur Seite. Durch die Organisation von Qualifizierungsangeboten und Netzwerktreffen wird die Offene Jugendarbeit im Landkreis Rosenheim im engen Zusammenspiel mit den Fachkräften vor Ort stetig weiterentwickelt.

    Für Sie zuständig:

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    Moritz Beck
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  • Jugendzeltlagerplatz Kohlstatt

    Der Landkreis Rosenheim bietet seinen Jugendlichen einen Zeltplatz, der jedes Jahr im Sommer aufgebaut wird. Von Mai bis Ende September können Jugendgruppen diesen Platz günstig mieten und schöne Tage mitten in der Natur verbringen. Die großen und wetterfesten Zelte sind für Gruppen geeignet. Es gibt ein fest installiertes Wirtschaftsgebäude mit sanitären Anlagen. Die Kommunale Jugendarbeit kümmert sich um die Verwaltung des Zeltplatzes. Alle wichtigen Informationen zur Buchung, die aktuellen Gebühren sowie Bilder stehen zum Download bereit.

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Veranstaltungen

  • Wanderausstellung - Junge Kunst und Kinder von Dali bis Picasso

    Wanderausstellung „Junge Kunst“ und „Kinder von Dali bis Picasso“

    Die Wanderausstellungen „Junge Kunst“ und „Kinder von Dali bis Picasso“ sind einmal in zwei Jahren von etwa Mai bis Juli an drei ausgewählten Orten in Stadt und Landkreis Rosenheim zu sehen. Mit dieser Aktion fördert die Kommunale Jugendarbeit die bildenden Künste, die neben den kulturellen Bereichen wie Musik, Tanz und Theater in der Jugendarbeit sonst eher spärlich vertreten sind.

    Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene für „Junge Kunst“ und Kinder bis 13 Jahre für „Kinder von Dali bis Picasso“ – jeweils mit Wohnsitz in Stadt oder Landkreis Rosenheim. Auf inhaltliche Vorgaben verzichten die Organisatoren, um eine möglichst breite Palette an Arbeiten zu ermöglichen. Gleiches gilt für die angewandten Techniken. So sind neben den traditionellen Formen der Malerei, Bildhauerei, Grafik und Drucktechnik auch Objekte, Collagen und Fotos willkommen.

    Der Einsendeschluss für maximal drei Arbeiten ist jeweils im April desselben Jahres. Eine Jury wählt aus den Einsendungen die Arbeiten für die Ausstellungen aus.

    Die aktuellen Ausschreibungen und Anmeldeunterlagen für die Wanderausstellungen „Junge Kunst“ und „Kinder von Dali bis Picasso“ finden Sie im Downloadbereich.

    Plakat Junge Kunst Kinder von Dali bis Picasso Wanderausstellung 2023

    Downloads:

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    TitelBeschreibungDateigrößeAktion
    Anmeldung Wanderausstellung 2023 Junge Kunst & Kinder von Dali bis Picasso1.49 MB DownloadVorschau
    Plakat Wanderausstellung 2023 Junge Kunst & Kinder von Dali bis Picasso1.44 MB DownloadVorschau

  • Ferienprogramm

    In Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring Rosenheim gibt das Kreisjugendamt jährlich im Frühjahr ein gedrucktes Programmheft mit Freizeitangeboten für die Schulferien heraus. Die zumeist mehrtätigen Veranstaltungen und Fahrten sind in Angebote für Kinder und Jugendliche aufgeteilt. Sie reichen von spielerischen, gestalterischen und naturnahen Freizeittipps in der Region bis hin zu Action-Camps und Sprachreisen im Ausland. Das Programm beinhaltet inklusive Veranstaltungen, bei denen auch Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen teilnehmen können.

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  • Gemeindeferienprogramme

    Viele Kommunen im Landkreis Rosenheim bieten eigene Ferienprogramme mit verschiede-nen (Tages-)Angeboten vor Ort. Diese werden in der Regel kurz vor Ferienbeginn von den Kommunen bekannt gegeben. Für die Sommerferien beginnt die Anmeldung meist im Juli.
    Für Gemeinden gibt es Fördermöglichkeiten für Ganztagesfahrten im Rahmen der eigenen Ferienprogramme.

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  • Spielmobil

    Das Spielmobil reist jedes Jahr in den Sommerferien durch den Landkreis und hält für je eine Woche in 8 ausgesuchten Gemeinden. Das Spielmobil ist ein offenes und kostenloses Angebot zum Spielen, Basteln, Singen und Theaterspielen für alle Kinder ab 5 Jahren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Kinder können flexibel kommen und gehen. Eine umfassende Aufsichtspflicht kann dadurch nicht übernommen werden.

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  • Internationale Jugendbegegnungen

    Die internationale Jugendarbeit bietet im Bereich der außerschulischen Jugendbildung freie Räume zur Begegnung von jungen Menschen unterschiedlicher Nationen. Sie trägt zur inter-kulturellen und politischen Verständigung bei, stärkt das Interesse von jungen Menschen für andere Völker und erweitert somit deren Erkenntnishorizont.
    Die Kommunale Jugendarbeit pflegt in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Rosenheim eine lange Tradition der Austauschbegegnungen mit Israel (Stadt Beer Sheva), Tschechien (Workshop mit der Kunstschule in Kolin) und Rumänien (Lenauschule, Stadt Temeswar).
    Weiterhin bietet die Kommunale Jugendarbeit allen Schulen im Landkreis Rosenheim im Rahmen eines internationalen Schüleraustausches eine finanzielle Unterstützung für einen Ganztagesausflug.

    Für Sie zuständig:

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  • Freizeiten und Fahrten

    Jedes Jahr können interessierte Jugendliche aus dem Landkreis Rosenheim an einer mehrtägigen, kulturpolitischen Fahrt teilnehmen. Die Kommunale Jugendarbeit bietet innerdeutsche Exkursionen nach Berlin und Leipzig sowie internationale Ziele wie Prag, Budapest, Wien oder Straßburg an. Die jungen Menschen erfahren dabei viel über ihre eigene Heimat und deren Geschichte oder treten in Kontakt mit benachbarten Ländern und Kulturen, sowie deren Alltag und Traditionen. Gezielte Angebote zur Europäischen Politik, Wirtschaft und Kultur sind ein wichtiger Bestandteil der Bildung junger Menschen. Zudem prägen die intensiven Erfahrungen eines mehrtägigen Ausflugs ihr Weltbild.

    Für Sie zuständig:

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    Lenka Kargol
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Jugendbeteiligung

  • Jugendbeteiligung - myvision

    Die politische Beteiligung junger Menschen nimmt im Landkreis Rosenheim einen hohen Stellenwert ein. Seit 2014 wird dem in Form von Jugendkonferenzen und Jugendbeteiligungstagen unter dem Titel myvision eine stabile Struktur gegeben. Damit schafft die Kommunale Jugendarbeit einen Rahmen, in dem sich Jugendliche, Politik und Verwaltung begegnen, diskutieren und aushandeln können und letztlich in die Umsetzung von gemeinsamen Problemlösungen gehen.
    Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.jugendbeteiligung-myvision.de/

    Für Sie zuständig:

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    Stephanie Meier
    Tel. +49 8031 392-2389
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  • Medienprojekt aROund

    Im Medienprojekt aROund werden Jugendliche aus dem Landkreis Rosenheim zu Reportern in eigener Sache. Sie informieren sich gegenseitig, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Als Plattform haben die jungen Menschen eine Webseite konzipiert und designt, die die Zielgruppe direkt in ihrem gewohnten Konsumverhalten erreicht: via Internet auf das Smartphone. Laufend werden hier neue mediale Beiträge eingestellt. Die Wahl der Themen obliegt den Teilnehmern, wobei sie sich an einem Kodex orientieren, den sie selbst als Arbeits- und Wertegrundlage aufgestellt haben. Die Kommunale Jugendarbeit begleitet die Jugendlichen durch angestellte Fachkräfte aus der Medienbranche. Siehe www.around-rosenheim.de

    Für Sie zuständig:

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    Moritz Beck
    Tel. +49 8031 392-2394
    Fax +49 8031 392-92394
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    Anne Blume
    Tel. +49 8031 392-2484
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    Zimmer-Nr. 01.305
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    Lisa-Kim Christel
    Tel. +49 8031 392-2476
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Jugendschutz

  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

    Kinder und Jugendliche sollen durch Angebote und Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes dazu befähigt werden, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Kinder- und Jugendschutz ist also Prävention im Vorfeld etwaiger Gefährdungen. Die Kommunale Jugendarbeit bietet im Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz deshalb Informationen und Beratung, leistet Netzwerkarbeit und führt eigene Angebote durch.

    Als Serviceleistung verleiht sie an Veranstalter, Schulen, Einrichtungen einen Rauschparcour, in dem an verschiedenen Stationen Jugendliche und Erwachsene die Auswirkungen von Rauschmitteln erfahren können.

    Für Sie zuständig:

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    Rebecca Schodrowski
    Tel. +49 8031 392-2452
    Fax +49 8031 392-92452
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  • Gesetzlicher Jugendschutz

    Minderjährige sollen durch das Jugendschutzgesetz geschützt werden, um in unserer Gesellschaft möglichst ungefährdet aufzuwachsen. Gewerbetreibende und Veranstalter stehen in der Verantwortung, den Jugendschutz umzusetzen. Aber auch alle anderen Erwachsenen, insbesondere personensorgeberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen tragen hier eine Verantwortung. Verstoßen Erwachsene gegen das Jugendschutzgesetz, ist dies mit einem Bußgeld bedroht. Die Kommunale Jugendarbeit bietet Beratung und Informationen für Veranstalter, Vereine und Gewerbetreibende an, um den Jugendschutz in ihrem Verantwortungsbereich zu gewährleisten und Bußgeldverfahren zu vermeiden. Zur Sicherung des Jugendschutzes findet eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsämtern und Polizeidienststellen statt.

    Leitfaden für Vereinsfeiern der Bayerischen Staatsregierung : https://www.bayern.de/buergerservice/vereinsfeiern/

    Für Sie zuständig:

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    Barbara Dorn
    Tel. +49 8031 392-2313
    Fax +49 8031 392-92313
    Zimmer-Nr. 01.523
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    Monika Imsel
    Tel. +49 8031 392-2384
    Fax +49 8031 392-92384
    Zimmer-Nr. 01.523

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Allgemeine Informationen

Die wirtschaftliche Sicherung für Minderjährige ist ein wichtiger Baustein für deren persönlicher Entwicklung. Wir bieten Beratung und Unterstützung bei der Ausgestaltung von Unterhaltsregelungen. Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Teil des Unterhalts vom Staat übernommen werden.

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Beistandschaft

  • Beistandschaft

    Beratung für unverheiratete Eltern, insbesondere bei der Klärung der Vaterschaft und in Unterhaltsfragen. Beratung auch für verheiratete, getrennt lebende Eltern in Unterhaltsfragen.
    Auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteiles, oder des Elternteils, bei dem sich das Kind in Obhut befindet, kann eine Beistandschaft beim Kreisjugendamtes für die Feststellung der Vaterschaft, Festsetzung und Geltendmachung des Unterhalts eingerichtet werden.
    Die Beistandschaft des Kreisjugendamtes Rosenheim versucht zunächst grundsätzlich mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil zu einer gütlichen Einigung zu kommen. In den meisten Fällen führt dies dauerhaft zu einem für alle Seiten tragfähigem Ergebnis. Wir haben gute Erfahrungen mit diesem kooperativen Vorgehen gemacht.
    Erst wenn eine gütliche Einigung scheitern sollte oder ein solcher Einigungsversuch von vorneherein als nicht erfolgsversprechend angesehen wird, werden gerichtliche Maßnahmen in die Wege geleitet.

    Für Sie zuständig:

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    Servicestelle Beistandschaft
    Tel. +49 8031 392-2378
    Fax +49 8031 392-9091
    Zimmer-Nr. 01.325

    Sicherheit geht vor!

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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

  • Unterhaltsverpflichtung

    Eltern sind ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Die Unterhaltsverpflichtung umfasst den gesamten angemessenen Lebensbedarf des Kindes einschließlich notwendiger Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Kosten einer angemessenen Ausbildung.

    Trennen sich Eltern und das Kind wird mehrheitlich von einem Elternteil betreut, wird der andere, der familienferne Elternteil, barunterhaltspflichtig. Neben dem laufenden Unterhalt kann das Kind unter bestimmten Voraussetzungen auch Mehr- oder Sonderbedarf verlangen.
    Wegen der Betreuung des Kindes kann für den betreuenden Elternteil einen Unterhaltsanspruch nach der Geburt bestehen. Im Regelfall die ersten 3 Lebensjahre des Kindes.
    Beim Jugendamt kann eine Unterhaltsverpflichtungsurkunde aufgenommen werden. Die Unterhaltsverpflichtungsurkunde enthält die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, wenn der Unterhalt nicht geleistet wird. Wir empfehlen eine Beratung und Unterstützung des betreuenden Elternteils mit Sorgerecht durch das Jugendamt oder eine vom Jugendamt geführte Beistandschaft für die Ermittlung des angemessenen Unterhalts vor einer abschließenden Einigung auf Unterhalt.

    Für Sie zuständig:

    kein Foto
    Servicestelle Beistandschaft
    Tel. +49 8031 392-2378
    Fax +49 8031 392-9091
    Zimmer-Nr. 01.325

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
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    Was ist Secure-E-Mail?

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  • Beratung zu Vaterschaft, Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt - Online Terminreservierung

    Beratung zu Vaterschaft, Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt

    Ist die rechtliche Vaterschaft zu einem Kind nicht geklärt, kann Sie das Jugendamt dabei unterstützen. Erst mit der (rechtlichen) Vaterschaft entstehen Ansprüche, ggf. eine Barunterhaltspflicht des familienfernen Elternteils gegenüber dem Kind, das bei Ihnen in Obhut ist. Evtl. besteht auch ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
    Im Rahmen dieser Beratung wird die aktuelle Situation analysiert und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise geplant.
    Beratungsanspruch haben sorgeberechtigte Elternteile bei denen das Kind in Obhut ist. Grundsätzlich können sich auch beide Eltern gemeinsam beraten lassen.

     

    Für die Terminreservierung bitte hier klicken.

    Für Sie zuständig:

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    Servicestelle Beistandschaft
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  • Unterhalt für junge Volljährige (bis 21 Jahre) - Online Terminreservierung

    Unterhalt für junge Volljährige (bis 21 Jahre)

    Die Beratung richtet sich an Volljährige im Alter zwischen 18 und 21. Befinden Sie sich noch in der Schule oder Ausbildung besteht evtl. ein Unterhaltsanspruch gegenüber Ihren Eltern.

    Im Rahmen dieser Beratung wird die aktuelle Situation analysiert. Sie erhalten im Rahmen der Unterstützung Dokumente, die für die Geltendmachung von Unterhalt notwendig sind und die weitere Vorgehensweise wird geplant.

     

    Für die Terminreservierung bitte hier klicken.

    Für Sie zuständig:

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    Servicestelle Beistandschaft
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Unterhaltsvorschuss

  • Unterhaltsvorschuss

    Unterhaltsvorschussleistungen werden als finanzielle Hilfe gewährt, wenn ein Kind bei seinem alleinerziehenden Elternteil lebt und von dem anderen Elternteil keinen oder nur unzureichenden Unterhalt erhält.
    Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen besteht maximal bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
    Ab dem 12. Lebensjahr des Kindes müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

    • das Kind erhält keine Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder
    • durch die Gewährung der Unterhaltsvorschussleistungen wird die Hilfebedürftigkeit nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) vermieden oder
    • der alleinerziehende Elternteil erzielt bei ergänzendem Sozialleistungsbezug mindestens ein Einkommen in Höhe von monatlich 600,00 € brutto. (siehe Download)

    Für Sie Zuständig:

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  • Höhe des Unterhaltsvorschuss

    Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt für ein Kind ab 01.01.2024:

    • 230,00 € bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
    • 301,00 € bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
    • 395,00 € bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

    Ab dem 15. Lebensjahr wird geprüft, ob das Kind anrechenbare Einkünfte erzielt, z. B. Ausbildungsvergütung

    Downloads:

Allgemeine Informationen

Kinder und Jugendliche können sich im Rahmen des Kinderschutzes in persönlichen Konfliktlagen immer an das Jugendamt wenden. Die Jugendhilfe bietet Begleitung und Unterstützung in besonderen Lebenslagen, wie zum Beispiel im Jugendstrafverfahren als auch bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Jugendhilfeangebote stehen auch jungen Erwachsenen zur Verfügung.

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Kinderschutz

  • Schutzmaßnahme

    Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.
    Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) informieren und beraten Kinder und Jugendliche, wenn es Schwierigkeiten im Elternhaus gibt.
    Die Sozialpädagogen sind da, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
    Sollte es so schwierig sein, dass Du zuhause keinen Platz mehr findest, können Dir die Berater kurzfristig und vorübergehend den Platz in einer Bereitschaftspflegefamilie oder einer Jugendwohngruppe vermitteln.
    Die Berater unterliegen der Schweigepflicht und geben Deine Angaben nur mit Deiner Zustimmung an Dritte weiter.

    Für Sie zuständig:

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  • Ansprechpartner

    Während der Dienstzeiten des Jugendamtes können sich Kinder und Jugendliche an die Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialdienstes wenden oder außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes an die nächst gelegene Polizeidienstelle und um eine Inobhutnahme ersuchen.
    Die Kolleginnen des Allgemeinen Sozialdienstes sind häufig in Gesprächen oder im Außendienst unterwegs. Wenn Sie die Kollegen/innen nicht direkt erreichen können, bitten wir Sie, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle: 08031 392-2301 oder 08031 392-2340.

    Für Sie zuständig:

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  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

    Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden nach einer Zuführung durch die Bundespolizei vom Kreisjugendamt in Obhut genommen und in einer geeigneten Jugendhilfeeinrichtung vorläufig untergebracht. In einem sogenannten Clearingverfahren wird die weitere Perspektive für das unbegleitet eingereiste Kind oder den Jugendlichen geklärt und weitere Hilfen vermittelt.

    Für Sie zuständig bei wirtschaftlichen Hilfen:

    Für Sie zuständig im allgemeinen sozialen Dienst:

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    Frau Boßler
    Tel. +49 8031 392-2379
    Fax +49 8031 392-9091
    Zimmer-Nr. 01.427

    Sollten die Mitarbeitenden telefonisch nicht erreichbar sein, kontaktieren Sie bitte in dringenden Fällen die Servicestelle unter 08031 392-2301.

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Hilfe bei Straffälligkeit

  • Jugendhilfe im Strafverfahren

    Die Sozialpädagogen/innen der Jugendhilfe im Strafverfahren begleiten und beraten jugendliche und heranwachsende Straftäter und deren Eltern im gesamten Verfahren bis hin zur Hauptverhandlung und sind auch noch nach Abschluss des Verfahrens für eventuell auftretende Probleme und Fragen Ansprechpartner (z.B. berufsfördernde Vermittlung und Kontakte zu Beratungsstellen).

    Die Kolleginnen Jugendhilfe im Strafverfahren sind häufig in Gesprächen oder im Außendienst unterwegs. Sollten die Mitarbeitenden telefonisch nicht erreichbar sein, kontaktieren Sie bitte in dringenden Fällen die Servicestelle unter 08031 392-2301.

    Für Sie zuständig:

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  • Zusammenarbeit mit dem Jugendgericht

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren hat dem Gericht und der Staatsanwaltschaft ein Bild der familiären und persönlichen Entwicklung sowie der momentanen Situation des/der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden zu vermitteln.

    Für Sie zuständig:

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  • Erzieherische Maßnahmen

    Wenn nötig, leitet die Jugendhilfe im Strafverfahren bereits vor der Hauptverhandlung erzieherische Maßnahmen und Hilfen ein. Im Rahmen der Hauptverhandlung schlagen die Sozialpädagogen/innen unter Berücksichtigung der erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Gesichtspunkte die zu ergreifenden Maßnahmen vor. Vom Gericht ausgesprochene Weisungen und Auflagen (z. B. das Ableisten von Sozialstunden) werden überwacht.

    Für Sie zuständig:

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Hilfe für junge Erwachsene

  • Jugendhilfeangebote für Heranwachsende (über 18 Jahre)

    Jugendhilfeangebote (ambulant und stationär) stehen auch Heranwachsenden offen. Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft, sich auf die Regeln der Jugendhilfe einzulassen.
    Einem jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren (in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus) soll Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
    Eine aktive Mitwirkung des jungen Erwachsenen an der Zielerreichung ist in besonderem Maße Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe.
    Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) informieren und beraten junge Erwachsene. Sie planen, vermitteln und begleiten die bedarfsgerechten Hilfen.

    • siehe auch Familie – Erziehung – Hilfen zur Erziehung
    • siehe auch Kinder & Jugendliche – weitere Angebote – Eingliederungshilfe
    • siehe auch Kinder & Jugendliche – weitere Angebote – Hilfe zur Arbeitsintegration
  • Ansprechpartner Sozialdienst

    Die Kolleginnen und Kollegen des Allgemeinen Sozialdienstes sind häufig in Gesprächen oder im Außendienst unterwegs. Wenn Sie die zuständige Person nicht direkt erreichen können, bitten wir Sie, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle: 08031 392-2301 oder 08031 392-2340.

    Für Sie zuständig:

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  • Ansprechpartner Wirtschaftliche Hilfen

    Sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch nicht erreichbar sein, können Sie sich in dringenden Fällen an die Servicestelle wenden: 08031 392-2301.

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Hilfe bei der Arbeitsintegration

  • Angebote zur Arbeitsintegration

    Jungen Menschen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration fördern.
    Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) informieren und beraten junge Menschen bei Fragen die Ausbildung und Eingliederung in die Arbeitswelt betreffen. Sie planen, vermitteln und begleiten die individuellen Hilfen.
    Die Hilfen werden von den sozialpädagogischen Fachkräften des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) nach dem individuellen Bedarf des jungen Menschen vermittelt.
    Die Hilfen zur Arbeitsintegration umfassen insbesondere

    • Arbeits- und Sozialtraining
    • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (bvb) in Kooperation mit Jugendhilfe
    • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (bae) in Kooperation mit Jugendhilfe
    • Patenprojekt Jugend in Arbeit www.patenprojekt-rosenheim.de – Zugang über Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) oder direkt beim Träger
  • Ansprechpartner

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes sind häufig in Gesprächen oder im Außendienst unterwegs. Wenn Sie die zuständige Person nicht direkt erreichen können, bitten wir Sie, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle: 08031 392-2301.

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  • Kooperationspartner

Allgemeine Informationen

Schule ist ein zentraler Bestandteil beim Aufwachsen junger Menschen. Im Landkreis Rosenheim arbeiten Jugendhilfe und Schule inzwischen in vielfältiger Weise zusammen. Soziale Arbeit ist an vielen Schulen ein wichtiger Bestandteil geworden. Sie trägt zur Lösung bzw. Vermeidung von individuellen Konflikten bei, bietet aber auch gruppenbezogene Angebote und Anregungen zur Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen. Eingliederungshilfen stehen in differenzierter Form zur Verfügung. Die Überwachung der Schulpflicht ist dem Kreisjugendamt zugeordnet.

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Jugendsozialarbeit an Schulen

  • Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

    JaS ist eine Leistung der Jugendhilfe, angesiedelt in der Schule. Ziel von Jugendsozialarbeit an der Schule ist, Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung sowie in ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung sozialpädagogisch zu unterstützen, dass ihre Eingliederung in die Arbeitswelt und somit ihre soziale Integration gelingt. Die sozialpädagogische Fachkraft ist Ansprechpartner für die Belange der Schüler und gleichzeitig Vermittler zwischen Familie, Schule und Jugendamt. JaS ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe.
    Die Grundlagen für die Zusammenarbeit der Institutionen Jugendhilfe und Schule im Rahmen von JaS sind neben § 13 SGB VIII auch im § 81 SGB VIII und Art. 31 BayEUG geregelt.

    Für Sie zuständig:

    placeholder - Kinder & Jugendliche
    Regina Thierfelder
    Tel. +49 8031 392-2334
    Fax +49 8031 392-92334
    Zimmer-Nr. 01.306

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Jugendarbeit an Realschulen

  • Jugendarbeit an Realschulen (JaReal)

    Jugendarbeit an Realschulen ist ein Jugendhilfeangebot des Kreisjugendamtes am Lern- und Lebensort Schule. An allen Realschulen und an der Wirtschaftsschule im Landkreis bieten wir Unterstützung für ratsuchende Schüler und Schülerinnen und deren Eltern an. Alle Beratungsgespräche unterliegen der Schweigepflicht und finden in einem freiwilligen Kontext statt.
    Darüber hinaus arbeiten die sozialpädagogischen Fachkräfte mit den Kindern und Jugendlichen im Gruppen- und Klassenkontext zu lebensweltbezogenen Themen.

    Für Sie zuständig:

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Jugendarbeit an Gymnasien

  • Jugendarbeit an Gymnasien

    Jugendarbeit an Gymnasien ist ein Jugendhilfeangebot des Kreisjugendamtes am Lern- und Lebensort Schule. An allen Gymnasien im Landkreis bieten wir Unterstützung für ratsuchende Schüler und Schülerinnen und deren Eltern an. Alle Beratungsgespräche unterliegen der Schweigepflicht und finden in einem freiwilligen Kontext statt.
    Darüber hinaus arbeiten die sozialpädagogischen Fachkräfte mit den Kindern und Jugendlichen im Gruppen- und Klassenkontext zu lebensweltbezogenen Themen.

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Eingliederungshilfen

  • Beratung

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine seelische Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind, finden Beratung und Unterstützung beim zuständigen Jugendamt. Es soll ermöglicht werden, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer seelischen Behinderung im gleichen Maß am Leben in der Gesellschaft teilhaben können wie Gleichaltrige ohne diese Behinderung. Hierfür gibt es spezielle Hilfen, die sogenannten Eingliederungshilfen.
    Der individuelle Bedarf wird vom Fachdienst Eingliederungshilfe nach einem Beratungsprozess in einer psycho-sozialen Diagnostik festgestellt.
    Eingliederungshilfen für junge Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung werden nach dem SGB IX gewährt. Hierfür ist der Bezirk Oberbayern zuständig.

    Broschüre „ Teilhabe ermöglichen“ verfügbar über: www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/mediathek/broschueren/?msclkid=6b2380daae9d11ec921f7baefe1381b9

  • Hilfen

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die als Folge einer seelischen Behinderung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind, sollen durch geeignete Hilfen Unterstützung erhalten, um so die Folgen der Behinderung zu mildern oder abzuwenden.

    Konkrete Hilfeleistungen sind

    • Therapien bei Vorliegen einer Lese-/ Rechtschreib- oder Rechenstörungen
    • heilpädagogische Behandlungen
    • Schulbegleitungen
    • autismusspezifisches Einzel- oder Gruppentraining
    • heilpädagogische Angebote an Grundschulen
    • Betreuung und Förderung in einer heilpädagogischen Tagesstätte oder in einem Integrationshort
    • stationäre Unterbringung in einer heilpädagogischen oder therapeutischen Wohngruppe über Tag und Nacht.
  • Ansprechpartner

    Für Sie zuständig:

    Fachdienst Eingliederungshilfe

    Für Sie zuständig:

    Wirtschaftliche Hilfen

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    Sabine Juraschek
    Tel. +49 8031 392-2319
    Fax +49 8031 392-92319
    Zimmer-Nr. 01.520
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    Martin Roßrucker
    Tel. +49 8031 392-2322
    Fax +49 8031 392-92322
    Zimmer-Nr. 01.522
    kein Foto
    Julia Reinschlüssel
    Tel. +49 8031 392-2305
    Fax +49 8031 392-92305
    Zimmer-Nr. 01.522

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  • Antrag und Kostenbeitrag

    Die Eingliederungshilfen werden auf Antrag gewährt.
    Mit dem Antrag ist die gutachterliche Stellungnahme eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten einzureichen.

    Teilstationäre und stationäre Hilfen sind kostenbeitragspflichtig.
    Die Höhe des Kostenbeitrags ist vom Einkommen der Eltern abhängig.

    Für ambulante Hilfen wird kein Kostenbeitrag erhoben.

Schulpflichtverletzung

  • Schulpflichtverletzung

    Die Schulpflicht erstreckt sich in Bayern grundsätzlich auf zwölf Schulbesuchsjahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und grundsätzlich drei Jahre Berufsschulpflicht, soweit nicht eine andere die Berufsschulpflicht erfüllende Schule besucht wird. Nähere Informationen zur (Berufs-) Schulpflicht gibt es im Merkblatt „Schulpflicht in Bayern“.
    Die Überwachung und Durchsetzung der bestehenden Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Gesetzliche Grundlage ist das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Auch Schulzwang kann vorgenommen werden. Das Landratsamt Rosenheim wird auf Antrag einer Schule tätig.

    Sollten die Kolleginnen telefonisch nicht erreichbar sein, kontaktieren Sie bitte in dringenden Fällen die Servicestelle unter 08031 392-2301

    Für Sie zuständig:

    kein Foto
    Barbara Dorn
    Tel. +49 8031 392-2313
    Fax +49 8031 392-92313
    Zimmer-Nr. 01.523
    kein Foto
    Monika Imsel
    Tel. +49 8031 392-2384
    Fax +49 8031 392-92384
    Zimmer-Nr. 01.523

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
    Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.

    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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Patenprojekt Jugend in Arbeit

  • Patenprojekt Jugend in Arbeit

    Im PATEN Projekt werden Schüler zur Verbesserung ihrer schulischen Leistungen und beim Übergang von der Schule in den Beruf über einen längeren Zeitraum begleitet, indem

    • sich ehrenamtliche Patinnen und Paten im gesamten Landkreis Rosenheim um diese Jugendlichen kümmern und meist erfolgreich bei ihren Schützlingen Defizite ausgleichen, und

    • hauptamtliche Projektleiterinnen die Jugendlichen und ihre Paten/Patinnen professionell unterstützen.

    Ansprechpartner: junge arbeit rosenheim
    Tel. 08031 40929-0

    Weitere Informationen finden Sie unter www.patenprojekt-rosenheim.de

    Das PATEN Projekt wird unterstützt und finanziell gefördert von
    – Rosenheimer Aktion für das Leben e.V.
    – junge arbeit rosenheim GmbH & Co.KG
    – Landkreis Rosenheim
    – Jobcenter Landkreis Rosenheim
    – Sparkassenstiftung Zukunft für den Landkreis Rosenheim
    – Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Rosenheim.

Kooperation Kreisjugendamt – Staatl. Schulamt Rosenheim

  • Kooperation Kreisjugendamt – Staatl. Schulamt Rosenheim

    Die zentralen Eckpunkte für eine gelingende Zusammenarbeit in der Einzelfallhilfe sind in einer Kooperationsvereinbarung zwischen Kreisjugendamt, staatlichem Schulamt und den Grund- und Mittelschulen im Landkreis Rosenheim festgehalten. Darin finden sich Vereinbarungen zu Formen der Zusammenarbeit, Wege der Erreichbarkeit und regelmäßiger Austausch.

    Im Rahmen der jährlichen Kooperationstreffen von Mitarbeiter/innen des Kreisjugendamtes mit Lehrer/innen und JaS-Fachkräften finden gemeinsame Workshops statt und wird die einzelfallbezogene Zusammenarbeit gefestigt.

    In der ständigen Arbeitsgruppe „Jugendhilfe trifft Schule“, die sich paritätisch aus Vertreterinnen der Jugendhilfe und der Schule zusammensetzt, werden übergreifende Aufgaben und Angebote gesteuert und weiterentwickelt.

    Ansprechpartner Kreisjugendamt: Engelbert Schroll
    Tel. 08031 392 2350
    E-Mail engelbert.schroll@lra-rosenheim.de

    Ansprechpartnerin Schulamt: Angelika Elsner
    Tel. 08031 392 2058
    E-Mail angelika.elsner@lra-rosenheim.de

    Die Kooperationsvereinbarung finden Sie hier zum Download.

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