Allgemeine Informationen:
Stadt und Landkreis Rosenheim betreiben ein gemeinsames Impfzentrum in der Inntalhalle auf der Loretowiese sowie mobile Impfteams. Insgesamt wird nach derzeitigem Stand davon ausgegangen, dass täglich bis zu 720 Impfungen verabreicht werden können. Jedoch steht derzeit noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung.
Die Impfungen begannen am 27.12.2020.
Aktuelle Impfzahlen (Stadt und Landkreis Rosenheim):
Datum: | Erstimpfungen: | Zweitimpfungen: |
---|---|---|
bis 21.02.2021 | 13.044 | 7.100 |
Datum: | Anzahl der Impfregistrierungen: | ||
---|---|---|---|
bis 21.02.21 | 50.875 |

Aktuelles:
Erstmals Vollbetrieb im Impfzentrum
Rund 550 Menschen werden in sechs „Impfstraßen“ geimpft
Rosenheim. Am Freitag, 12. Februar, ist es soweit: Erstmals sind im Impfzentrum auf der Loretowiese alle sechs „Impfstraßen“ in Betrieb. Insgesamt 550 Personen mit Priorität 1 haben an diesem Tag einen Termin zur Erst- oder Zweitimpfung. Ernst Schütz, Medizinischer Leiter des Impfzentrums von Stadt und Landkreis Rosenheim, ist froh, dass für diesen Tag der Impfstoff in der angekündigten Menge geliefert wurde und keine Termine abgesagt werden mussten. Auch der Einsatz des Personals muss diesmal nicht – wie so oft – umgeplant werden. Für jede „Impfstraße“ wird ein Team aus einem Arzt oder einer Ärztin, einer Medizinischen Fachkraft und einer Verwaltungskraft benötigt. Sie betreuen und begleiten die Impflinge auf dem Weg durch das Impfzentrum: Registrierung, Warteraum, Beratungszimmer, Impfzimmer, Ruheraum und Check-Out.
Immer wieder stehen auch Personen ohne Termin vor dem Impfzentrum. „Bitte kommen Sie nicht spontan zum Impfzentrum“, bittet Schütz. „Es gibt keine Möglichkeit, Personen außerhalb der vereinbarten Termine zu impfen.“
Informationen rund um die Impfung und die Online-Registrierung für die Terminvergabe gibt es auf der Webseite www.impfzentren.bayern.Pressemitteilung Malteser Hilfsdienst, Bezirk Ost-Oberbayern (12.02.21)
Corona-Hotline ab Montag mit neuer Telefonnummer
05 Feb 2021
Die gemeinsame Corona-Hotline von Stadt und Landkreis Rosenheim ist ab dem kommenden Montag, dem 08.02.21 unter der neuen Telefonnummer 08031 58 169 6666 erreichbar. In den vergangenen Wochen war die Corona-Hotline in Räumlichkeiten der Stadt Rosenheim angesiedelt. Da diese Räume anderweitig benötigt werden, zieht die Corona-Hotline in Räume des Rosenheimer Landratsamtes um. Damit ändert sich auch die Telefonnummer. Die Corona-Hotline ist ab dem kommenden Montag unter 08031 58 169 6666 erreichbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr für Fragen zur Verfügung.
Bei der Corona-Hotline können Fragen rund um das Corona-Virus gestellt werden. Das können Fragen sein, die sich mit der Rückkehr aus einem Risikogebiet befassen, PCR-Tests oder auch Quarantänemaßnahmen. Hilfestellung bei der Registrierung für eine Impfung sind hier nicht möglich. Diese Hilfestellung bietet die Impfhotline unter 08031 365 8899 an. Die Mitarbeiter sind Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr sowie am Samstag von 8 – 12 Uhr erreichbar.
Ablauf der Impfungen
Ablauf der Impfungen:
Bei der Anmeldung im Impfzentrum gleicht das medizinische Personal die Daten ab. Dabei muss unter anderem ein Aufklärungsbogen ausgefüllt werden. Der Arzt bespricht die medizinische Vorgeschichte und informiert ausführlich über die Impfung. Nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung werden sie geimpft. Danach verbringt die geimpfte Person zur medizinischen Überwachung noch rund eine halbe Stunde in einem Beobachtungsraum. Im Anschluss kann die Heimfahrt angetreten werden.
Für einen wirksamen Schutz ist bei den absehbar verfügbaren Impfstoffen eine zweimalige Impfung im Abstand von 3 bis 9 Wochen erforderlich (Biontech: 2. Impfung nach ca. 3 Wochen, Moderna: nach ca. 4 Wochen, AstraZeneca: nach 9 – 12 Wochen). Es gibt keine Impfpflicht. Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Vor der Impfung findet in den Impfzentren eine ausführliche Beratung und Aufklärung durch Ärztinnen und Ärzte statt. Die Impfung in den Impfzentren oder durch mobile Impfteams ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos – unabhängig vom Versicherungsstatus.
Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen, gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung, die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.Benötigte Dokumente für die Impfung:
Benötigte Dokumente für die Impfung:
Neben der Terminbestätigung sollten ein gültiges Ausweisdokument sowie, falls vorhanden, der Impfausweis zur Impfung mitgebracht werden. Wenn Sie weitere wichtige Unterlagen wie einen Herzpass, Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste haben, bringen Sie diese bitte ebenfalls zum Impftermin mit.
Sollten Sie zur priorisierten Gruppe der Impfberechtigten gehören, da Sie zum Beispiel in einem Alten- und Pflegeheim arbeiten, bringen Sie bitte auch die ausgefüllte „Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis der Impfberechtigung für Mitarbeiter von Einrichtungen“ mit. Es steht hier zum Download für Sie bereit.Downloads:
Arbeitgeberbescheinigung_Impfberechtigung
Zur Vorbereitung können Sie sich bereits die Aufklärungsbögen des RKI herunterladen:
Datenschutzinformation der Digitalen Impfverwaltung Bayern (Stand: 29.12.2020)
Impfbogen (Anamnese/Einwilligungsbögen)
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 für mRNA-Impfstoffe
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 für Vektor-Impfstoffe
Hinweise zur Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum
Das Formular „Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoff – Einwilligung des Betreuers/ der Betreuerin“ können Sie hier herunterladen:
Reihenfolge für die Impfungen:
Priorisierung:
Grundlage für die Priorisierung ist die Coronaimpfverodnung (http://www.gesetze-im-internet.de) , die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (https://www.rki.de) basiert.
Demnach gehören zur höchsten Kategorie beispielsweise (nicht abschließend)
• Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
• Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
• Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten und
• Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.
Aktuell steht noch nicht genügend Impfstoff für alle diese Personengruppen der höchsten Kategorie zur Verfügung, sodass bevorzugt Bewohner und Mitarbeiter von stationären Einrichtungen geimpft werden.
Sobald Impfstoff für (weitere) Personengruppe(n) zur Verfügung steht, wird auf diese aktiv zugegangen.
Wie viele Personen gehören in Stadt und Landkreis Rosenheim zur höchsten Kategorien?
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Referat L3 – Öffentlichkeitsarbeit, Soziale MedienÜberblick über die Personengruppen der höchsten Priorität (nicht abschließend) in Stadt und Landkreis Rosenheim:
• Stationäre Einrichtungen: Bewohner: ca. 5.500, Mitarbeiter ca. 3.800
• Mitarbeiter Ambulante Pflegedienste: ca. 1.400
• Mitarbeiter von medizinische Einrichtungen mit hohem Expansionsrisiko (z. B. Intensivstationen, Notaufnahmen): mind. 1.500
• Rettungsdienste: ca. 700 (inkl. Notärzte)
• Personen über 80: ca. 20.000
Fragen und Antworten zur Impfung:
Das Merkblatt zur Impfstrategie und häufigen Fragen finden Sie hier:
Merkblatt häufigste Fragen zur Impfstrategie
Fragen und Antworten zur Impfung:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html
Ihre Anreise:
Ich bin über 80 Jahre alt und nicht mobil. Wie kann ich mich impfen lassen?
Fragen sie nach Möglichkeit Bekannte oder Verwandte, ob diese Sie zu Ihrem Impftermin fahren und wieder abholen können. Auf der Loretowiese stehen eine begrenzte Anzahl an kostenlosen Parkplätzen zur Verfügung, in der Umgebung bestehen zudem weitere kostenpflichtige Parkmöglichkeiten.
Eine Übernahme von Fahrtkosten für Bus, Bahn oder Taxi ist derzeit vonseiten des Ministeriums nicht vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen aber einige Krankenkassen die Kosten für den ggf. notwendigen Transport zum Impfzentrum. Bitte informieren Sie sich hier bei Ihrer Krankenkasse. Einige Gemeinden, Kirchen oder Nachbarschaftshilfen planen individuelle Lösungen, um ihre nicht mobilen Bürgerinnen und Bürger ins Impfzentrum nach Rosenheim zu fahren. Bitte fragen Sie hier bei Ihrer Heimatgemeinde nach, ob ein solches Angebot geplant ist. Bettlägerige, impfwillige Personen werden voraussichtlich von unseren mobilen Impfteams besucht und geimpft. Wenn Sie nach der Registrierung zu einer Terminvereinbarung aufgefordert werden, melden Sie sich in diesem Fall bitte bei der Impfhotline: 08031 365-8899. Die Mitarbeiter der Hotline klären mit Ihnen gemeinsam, ob und wann der Besuch eines mobilen Impfteams bei Ihnen möglich ist.Für die Übersichtskarte klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link: